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Stadt Memmingen:Zeitschichte

Zeitgeschichtliche Quellen am Beispiel der Memminger Prozesse 1988/89

In den Archiven des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden sind zahlreiche Quellen der Zeitgeschichte erhalten. Aufgrund geltender schutzwürdiger Belange oder urheberrechtliche Bestimmungen sind sie jedoch vielfach noch nicht für Öffentlichkeit oder Forschung zugänglich.

Nachfolgend an dieser Stelle ein sachthematischer Blick auf ein Ereignis der Memminger Stadtgeschichte, das 1988/89 für überregionale Aufmerksamkeit sorgte und im Frühjahr 2026 beim 1. Freiheitsforum im Mittelpunkt steht.

Memminger Prozesse 1988/89

Quellen – Zugänge - Dokumentationen

Ein Projekt des Stadtarchivs Memmingen zum Tag der Archive 2026

Selten hat ein Gerichtsverfahren in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Emotionen der Menschen so aufgewühlt wie der Prozess vor dem Landgericht Memmingen gegen den Memminger Frauen Dr. Horst Theissen wegen illegaler Schwangerschaftsabbrüche ab September 1988. Vorausgegangen waren Ermittlungen von Finanzamt und Staatsanwaltschaft sowie Strafbefehle und Verfahren gegen zahlreiche Frauen vor dem Amtsgericht Memmingen. Die Prozesse fielen in eine Zeit intensiver gesellschaftlicher und politischer Debatten um die Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und den § 218 im Strafgesetzbuch. Am 5. Mai 1989 wurde das Urteil gesprochen; der Rechtsstreit endete nach einer Revision beim Bundesgerichtshof im Januar 1994 vor dem Landgericht Augsburg.

Mehr als 30 Jahre sind seit den Prozessen vor dem Landgericht Memmingen wegen Vergehen gegen § 218 StGB vergangen. Obwohl einige Justizunterlagen noch nicht den Weg in das zuständige Staatsarchiv gefunden haben und berechtigte schutzwürdige Belange ihre wissenschaftliche Auswertung noch nicht zulassen, lädt das Stadtarchiv Memmingen zu einer Spurensuche in Registraturen und Archiven von Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen und Zivilgesellschaft ein. Wo finden sich einschlägige Quellen, Dokumentationen und Berichte über die Prozesse, über ihre öffentliche Wahrnehmung und über das Handeln der beteiligten Personen und Vereine? Erst wenn diese Unterlagen in ihrer ganzen Vielfalt gesichtet und ausgewertet sind, wird sich ein ausgewogenes und vollständiges Bild der damaligen Ereignisse zeichnen lassen. Dann wird auch ihre Relevanz in den Auseinandersetzungen um die Strafbarkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen erkennbar werden.

 

24.09.1986 Beschlagnahme von Beweismitteln

Seit 1986 liefen Ermittlungen gegen den Memminger Frauenarzt Dr. Theissen ein wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung. Ab Oktober 1986 wurde bei der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen eventueller Verstöße gegen das bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bundesgesetz zur Pflicht der Schwangeren, einen Nachweis über eine Sozialberatung beizubringen, falls sie die Schwangerschaft nicht austragen wollten, ermittelt. Im November/Dezember wurden hierauf ärztliche Aufzeichnungen und die Patientenkartei beschlagnahmt. Während die Kriminalpolizei gegen Frauen wegen des Vorwurfs illegaler Abtreibungen ermittelte, wurde Dr. Theißen im September/Oktober 1987 kurzzeitig inhaftiert und gegen Kaution wieder aus der Haft entlassen.

Quellen

  • Schild an der Arztpraxis von Dr. Theissen (Privatbesitz)
  • Unterlagen der Staatsanwaltschaft Memmingen (Staatsarchiv Augsburg)

Literatur

  • Gisela Friedrichsen: Abtreibung. Der Kreuzzug von Memmingen, Zürich/Wiesbaden 1989, S. 87-95

 

24.02.1988 Verurteilung des Frauenarztes wegen Steuerhinterziehung

Wegen nachgewiesener Steuerhinterziehung wurde Dr. Theissen vor dem Amtsgericht Memmingen verurteilt, einige Monate später jedoch von der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen 156 Schwangerschaftsabbrüchen ohne Indikationen (zwischen 1981 und 1987) angeklagt.

SPD-Chef Rudi Schöfberger bezeichnete den Prozess als „moderne Inquisition“. Noch vor der Gerichtsverhandlung antwortete das Bayer. Justizministeriums „... Mit scheinheiliger, menschliches Leben verachtender Polemik wird von einer Hexenjagd gesprochen, wo tatsächlich in verantwortungsloser Weise schutzloses Leben vernichtet wurde und die Staatsanwaltschaft nur ihre Pflicht tut.“

08.09.1988 Beginn des Prozesses gegen den Frauenarzt

Am 8. September 1988 begann der Prozess gegen den Frauenarzt Dr. Theissen vor dem Landgericht Memmingen. Vorsitzender der Großen Strafkammer war Albert Barner. Ihm zur Seite saßen die Richter Axel Heinrich und Detlef Ott sowie zwei Schöffen.

Dokumente

  • Justizunterlagen der Staatsanwaltschaft Memmingen (Staatsarchiv Augsburg)

Berichterstattungen

  • Memminger Zeitung vom 9. September 1988
  • Süddeutsche Zeitung vom 8. Septemberg 1988
  • ZDF heutejournal

09.09.1988 Ökumenischer Gottesdienst

10.09.1988 Demonstration in Memmingen

Das Memminger Frauenzentrum rief zwei Tage nach Prozessbeginn zu einer Demonstration in Memmingen auf. „Den Hexenverfolgern ins Handwerk pfuschen“ lautete ein Motto der Kundgebung mit Reden der Anwältinnen Brigitte Hörster und Heike Gall-Alberth. Die Stadt Memmingen genehmtigte die Demonstration, verweigerte aber einem „Mahnmal“ gegen die Abtreibung in der Memminger Innenstadt (mit 156 Holzkreuzen) die Genehmigung, da diese Aktion nicht durch die grundgesetzliche Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das Bistum Augsburg drohte mit einer Klage wegen„öffentlicher Verunglimpfung unseres Hl. Vaters“.

28.09.1988 Aktuelle Stunde im Bundestag

Auf Antrag der Grünen widmete sich der Deutsche Bundestag in Bonn in einer „Aktuellen Stunde“ dem Prozess in Memmingen. Eine Rede der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Rita Süssmuth stieß auf Kritik beim Deutschen Richterbund, ebenso so manche Wortwahl („Hexenverfolgung“, „Sauerei“ etc.) in der mittlerweile aufgeheizten öffentlichen Diskussion.

Quellen

  • Tagesschau vom 28.09.1988

28.12.1988 Glockengeläut im Bistum Fulda

Der Fuldaer Bischof Johannes Dyba ließ 28. Dezember 1988 zum „Fest der unschuldigen Kinder“ alle Glocken in seinem Bistum läuten. In seiner Predigt verwies er auf Memmingen und artikulierte sein Unverständnis zum Protest gegen die Verurteilung von Frauen. Hierbei bemängelte er, dass Strafen für den „Kinder-Holocaust“ nicht höher als für chronische Falschparker ausfielen, und befürwortete Pläne für eine Normenkontrollklage gegen die Finanzierung der Abtreibungen durch die Krankenkassen.

25.02.1989 Demonstration in Memmingen

13.03.1989 Rücktritt eines Richters wegen Befangenheit

Wegen persönlicher Befangenheit wurde einer der drei Richter ersetzt. Mittlerweile trat der Prozess in seine Endphase. Im Gerichtssaal wurden drei TV-Berichte präsentiert.

18.03.1989 Aufruf in Memminger Zeitung

09.04.1989 Demonstration der JU

Zur Demonstration der Jungen Union erschienen etwa 2000 Menschen vor der Stadthalle Memmingen. Reden hielten der damalige CSU-Kreisvorsitzende Josef Miller, die Landtagsabgeordnete und Staatssekretärin im bayerischen Arbeits- und Sozialministerium Barbara Stamm sowie der  Landesvorsitzende der Jungen Union, Dr. Gerd Müller.

13.04./14.04.1989 Plädoyers der Staatsanwälte und Verteidiger

Reden von Josef Miller, Barbara Stamm und Dr. Gerd Müller

05.05.1989 Urteilsverkündung

Unter großer medialer Aufmerksamkeit und unterbrochen wegen Bombendrohung sprach das Landgericht Memmingen den angeklagten Frauenarzt schuldig in 36 Fällen nach § 218, in 4 Fällen des versuchten Abbruchs, in 39 Fällen des ohne ärztliche Feststellung vorgenommenen Abbruchs nach § 219, davon in 37 Fällen in Tateinheit mit Abbruch ohne Beratung nach § 218b.

Quellen

  • Justizunterlagen im Staatsarchiv Augsburg

Literatur

  • Ulrich Voltejus (Hg.): Das Urteil von Memmingen. Vom Elend der Indikation

12.05.1989 Aktuelle Stunde im Bundestag

Eine Woche nach der Urteilsverkündung befasste sich der Deutsche Bundestag nochmals in einer „Aktuellen Stunde“ mit dem Prozessverlauf und dem Urteil von Memmingen.

03.12.1991 Aufhebung des Urteils

Eine Revision beim Bundesgerichtshof führte zur Aufhebung des Urteils im Strafausspruch und Verweis des Verfahrens ans Landgericht Augsburg. Am 4. August 1992 beschloss der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens .. und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Im Mai 1993 bestätigte das Bundesverfassungsgerichts den Übergang vom Indikations- zum Beratungsmodell. Die „ärztliche Erkenntnis“ war nun nicht mehr juristisch überprüfbar.

Jan. 1994 Urteil im Berufungsverfahren

Frauenarzt Dr. Horst Theißen wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und ohne Berufsverbot verurteilt. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen Verwertung der Patientenkartei wurde am 22.05.2000 nicht zur Entscheidung angenommen

Weitere Informationen

Beispiele zur Rolle von Frauen in der Memminger Stadtgeschichte im Zusammenhang mit Schwangerschaften

  • Hebammenordnung 1598
  • Verfahren gegen eine Memmingerin
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Zum § 218 im Strafgesetzbuch

  • Entwicklung und Stand der Gesetzgebung in den 1970er- und 1980-Jahren
  • Aktuelle Diskussionen um eine Reform des § 218