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Stadt Memmingen:Zeitgeschichte

Zeitgeschichtliche Quellen

In den Archiven des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden sind zahlreiche Quellen der Zeitgeschichte erhalten. Aufgrund geltender schutzwürdiger Belange oder urheberrechtliche Bestimmungen sind sie jedoch vielfach noch nicht für Öffentlichkeit oder Forschung zugänglich.

Nachfolgend an dieser Stelle ein sachthematischer Blick auf ein Ereignis der Memminger Stadtgeschichte, das 1988/89 für überregionale Aufmerksamkeit sorgte und im Frühjahr 2026 beim 1. Freiheitsforum im Mittelpunkt steht - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Memminger Prozesse 1988/89

Quellen – Zugänge - Dokumentationen (Ein Projekt des Stadtarchivs Memmingen zum Tag der Archive 2026)

Selten hat ein Gerichtsverfahren in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Emotionen der Menschen so aufgewühlt wie der Prozess vor dem Landgericht Memmingen gegen den Memminger Frauen Dr. Horst Theissen wegen illegaler Schwangerschaftsabbrüche ab September 1988. Vorausgegangen waren Ermittlungen von Finanzamt und Staatsanwaltschaft sowie Strafbefehle und Verfahren gegen zahlreiche Frauen vor dem Amtsgericht Memmingen. Die Prozesse fielen in eine Zeit intensiver gesellschaftlicher und politischer Debatten um die Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und den § 218 im Strafgesetzbuch. Am 5. Mai 1989 wurde das Urteil gesprochen; der Rechtsstreit endete nach einer Revision beim Bundesgerichtshof im Januar 1994 vor dem Landgericht Augsburg.

Mehr als 30 Jahre sind seit den Prozessen vor dem Landgericht Memmingen wegen Vergehen gegen § 218 StGB vergangen. Obwohl einige Justizunterlagen noch nicht den Weg in das zuständige Staatsarchiv gefunden haben und berechtigte schutzwürdige Belange ihre wissenschaftliche Auswertung noch nicht zulassen, lädt das Stadtarchiv Memmingen zu einer Spurensuche in Registraturen und Archiven von Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen und Zivilgesellschaft ein. Wo finden sich einschlägige Quellen, Dokumentationen und Berichte über die Prozesse, über ihre öffentliche Wahrnehmung und über das Handeln der beteiligten Personen und Vereine? Erst wenn diese Unterlagen in ihrer ganzen Vielfalt gesichtet und ausgewertet sind, wird sich ein ausgewogenes und vollständiges Bild der damaligen Ereignisse zeichnen lassen. Dann wird auch ihre Relevanz in den Auseinandersetzungen um die Strafbarkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen erkennbar werden.

 

1986-1988 Ermittlungen gegen den Frauenarzt Dr. Horst Theissen wegen Steuerhinterziehung

Seit dem Jahr 1986 liefen Ermittlungen gegen den Memminger Frauenarzt Dr. Theissen (seit 1974 in Memmingen praktizierend) wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung. Am 24.02.1988 wurde er vor dem Amtsgericht Augsburg zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Literatur

  • Gisela Friedrichsen: Abtreibung. Der Kreuzzug von Memmingen, Zürich/Wiesbaden 1989, S. 87-95

Ab Oktober 1986 Ermittlungen und Verfahren gegen Frauen

Ab Oktober 1986 wurde bei der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen 279 Frauen und 78 Männer ermittelt - wegen eventueller Verstöße gegen das bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bundesgesetz zur Pflicht der Schwangeren, einen Nachweis über eine Sozialberatung beizubringen, falls sie die Schwangerschaft nicht austragen wollten. Im Zuge der Ermittlungen wurden im November/Dezember ärztliche Aufzeichnungen und die Patientenkartei beschlagnahmt. Die Verfahren endeten mit Strafbefehlen, gegen die nur wenige Frauen Einspruch einlegten.

Quellen

  • Unterlagen der Staatsanwaltschaft Memmingen (Staatsarchiv Augsburg)
  • "Schriftliche Zeugenäußerung" (Fragebogen des Vorsitzenden Richters am Landgericht Memmingen), veröffentlicht in: Memmingen: Abtreibung vor Gericht. Dokumentationen und Einschätzungen eines Stücks bundesdeutscher Rechtsgeschichte, bearb. von Elke Kügler, hg. von Pro Familie. Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung zus. mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, Braunschweig 1989
  • "Abtreibungen vor Gericht"  - Berichterstattung in der Memminger Zeitung im August 1988 (Stadtarchiv Memmingen)
  • "Die Blaue Saul" - Informationsblatt der DKP Memmingen (Stadtarchiv Memmingen)
  • Infostand des Frauenzentrums - Berichterstattung in der Memminger Zeitung am 6. September 1988 (Stadtarchiv Memmingen)
  • Bericht der ZEIT 07/1989 vom 10. Februar 1989 zum Freispruch einer Frau

08.09.1988 Beginn des Prozesses gegen den Frauenarzt

Während die Kriminalpolizei gegen Frauen ermittelte, wurde Dr. Theißen im September/Oktober 1987 wegen des Verdachts illegaler Schwangerschaftsabbrüche ohne Vorliegen einer Indikation in 156 Fällen kurzzeitig inhaftiert und gegen Kaution wieder aus der Haft entlassen.

Am 8. September 1988 begann der Prozess gegen den Frauenarzt Dr. Theissen vor dem Landgericht Memmingen. Vorsitzender der Großen Strafkammer war Albert Barner. Ihm zur Seite saßen die Richter Axel Heinrich und Detlef Ott sowie zwei Schöffen. SPD-Chef Rudi Schöfberger bezeichnete den Prozess als „moderne Inquisition“. Noch vor der Gerichtsverhandlung antwortete das Bayer. Justizministeriums „... Mit scheinheiliger, menschliches Leben verachtender Polemik wird von einer Hexenjagd gesprochen, wo tatsächlich in verantwortungsloser Weise schutzloses Leben vernichtet wurde und die Staatsanwaltschaft nur ihre Pflicht tut.“

Quellen

  • Justizunterlagen der Staatsanwaltschaft Memmingen (Staatsarchiv Augsburg)
  • Antrag der Fraktion Freie Gruppe (Jutta Kühlmuß) vom 19.09.1988 an Oberbürgermeister und Stadtrat u.a. zur Frage, ob im Stadtkrankenhaus Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen wird (Stadtarchiv Memmingen)

Berichterstattungen

  • Memminger Zeitung vom 8./9. September 1988 (Stadtarchiv Memmingen)
  • ZDF heutejournal

09.09.1988 Ökumenischer Gottesdienst

Im Herbst 1986 hatte sich die deutsche Bischofskonferenz an die katholischen Gläubigen in Deutschland. Einen Tag nach dem Prozessbeginn versammelten sich Katholiken und Protestanten zu einem ökumenischen Gottesdienst in Memmingen.

Quellen

  • "Für das Leben". Pastorales Wort der deutschen Bischöfe vom 24. November 1986 (Webseite der Deutschen Bischofskonferenz)
  • Beratungstätigkeit für schwangere Frauen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen (Bistumsarchiv Augsburg)
  • "Katholiken nehmen Stellung zum Fall der illegalen Abtreibung in Memmingen" - Flugblatt von Dekanatsrat, Pfarrverband und Bischöflichem Dekanat Memmingen (Stadtarchiv Memmingen)

10.09.1988 Demonstration in Memmingen

Das Memminger Frauenzentrum rief zwei Tage nach Prozessbeginn zu einer Demonstration in Memmingen auf. „Den Hexenverfolgern ins Handwerk pfuschen“ lautete ein Motto der Kundgebung mit Reden der Anwältinnen Brigitte Hörster und Heike Gall-Alberth. Die Stadtverwaltung Memmingen genehmtigte die Demonstration, verweigerte aber einem „Mahnmal“ gegen die Abtreibung in der Memminger Innenstadt (mit 156 Holzkreuzen) die Genehmigung, da diese Aktion nicht durch die grundgesetzliche Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das Bistum Augsburg drohte mit einer Klage wegen "öffentlicher Verunglimpfung unseres Hl. Vaters“.

Quellen

  • Fotografien von Demonstration und Kundgebung in der Stadthalle (Frauenmediaturm)
  • Redemanuskripte von Anne Remy (Frauenzentrum), Brigitte Hoerster (Rechtsanwältin) und Ingeborg Baldenius (Psychlogien) zur Kundgebung (Stadtarchiv Memmingen, F Memminger Frauen e.V.)

18.09.1988 Spiegel-Ausgabe zum Memminger Prozess

Am 18. September 1988 erschien zum Auftakt des Prozesses gegen den Memminger Frauenarzt eine Titelstory im "Spiegel". In vier Beiträgen widmete sich das Politmagazindem Abtreibungsprozess. Ein "Justizopfer" berichtet über eine Abtreibung und ihre Folgen, gefolgt von einem Interview mit der FDP-Politikerin Hildegard Hamm-Brücher.

Quellen

  • "Hexenjagd in Bayern. Der Abtreibungsprozess von Memmingen" - Ausgabe des Spiegel 38/1988 (Stadtarchiv Memmingen)

28.09.1988 Aktuelle Stunde im Bundestag

Auf Antrag der Grünen widmete sich der Deutsche Bundestag in Bonn in einer „Aktuellen Stunde“ dem Prozess in Memmingen. Eine Rede der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Rita Süssmuth stieß auf Kritik beim Deutschen Richterbund, ebenso so manche Wortwahl („Hexenverfolgung“, „Sauerei“ etc.) in der mittlerweile aufgeheizten öffentlichen Diskussion.

Quellen

  • Stenografischer Bericht der 96. Sitzung vom 28. September 1988 zur Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag betr. rechtliche Situation von Frauen im Zusammenhang mit dem § 218 StGB (mir Reden der MdB Krieger, Hasselfeldt, Dr. Skarpelis-Sperk, Würfel, Werner, Dr. de With, Lüder, Becker-Inglau, Geis, Dr. Süßmuth, Schmidt, Fischer, Limbach)

Berichterstattung

  • Tagesschau vom 28.09.1988

28.12.1988 Glockengeläut im Bistum Fulda

Der Fuldaer Bischof Johannes Dyba ließ 28. Dezember 1988 zum „Fest der unschuldigen Kinder“ alle Glocken in seinem Bistum läuten. In seiner Predigt verwies er auf Memmingen und artikulierte sein Unverständnis zum Protest gegen die Verurteilung von Frauen. Hierbei bemängelte er, dass Strafen für den „Kinder-Holocaust“ nicht höher als für chronische Falschparker ausfielen, und befürwortete Pläne für eine Normenkontrollklage gegen die Finanzierung der Abtreibungen durch die Krankenkassen.

Februar/März 1989 Berichterstattung zum Prozessverlauf

Der Verlauf des Prozesses fand immer wieder Eingang in die überregionale Presseberichterstattung. Hier einige Bespiele:

Berichterstattung

  • "Mit unnachgiebiger Härte" Filmische Dokumentation von Heike Mundzeck (1938-2023), gesendet am 2. Februar 1989 in der ARD um 20:15 Uhr (Archiv der ARD / Deutsches Rundfunkarchiv)
  • Sendung im NDR (im Gerichtssaal im April 1989 präsentiert)
  • Report München im BR (im Prozess im April 1989 präsentiert)
  • ".. fast schlimmer als in jedem Negerstaat" Artikel von Gerhard Mauz im Spiegel 6/1989
  • "Memmingen zur besten Sendezeit" - Kommentar in der taz am 4. Februar1989
  • "Die Kadi-Partei" - Fernseh-Kritik in der ZEIT vom 7. Februar 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
  • Leserbriefe vom 23.02.1989 und  20.04.1989 im Deutschen Ärzteblatt
  • "Solidarität mit den Memminger Frauen" - Aufruf des Frauenbündnisses Bayern (Stadtarchiv Memmingen)
  • "Paragraph 218-Diskussion im Licht der TV-Schweinwerfer [sic]. Private Fernsehanstalt produzierte Sendung in der Stadthalle" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 18. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)

Berichterstattung

  • Karin Böke: Lebensrecht oder Selbstbestimmungsrecht? Die Debatte um den § 218

25.02.1989 Demonstration in Memmingen

Am 25. Februar demonstrierten laut Veranstaltern zwischen 6.000 und 7.000 Personen gegen den § 218 StGB in der Memminger Stadthalle. Der Demonstrationszug verlief von der Stadthalle über Zangmeister- und Herrenstraße wieder zurück über Westertorplatz und Hermansgasse zur Stadthalle.

Quellen

  • "3000.Demonstrierende in Memmingen erwartet. Polizei rechnit mit einer "ruhigen, friedlichen Veranstaltung" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 23. Februar 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
  • "Zur größten Demonstration in der Heimat kehrten viele Memminger wieder zurück. Heutige Großstädter erkannten Stadthalle kaum wieder" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 25. Februar 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
  • "Demo gegen Hexenjagd: Memmingen keine Proinzposse! Über 5.000 gingen für die Memminger Frauen auf die Straße" - Bericht im Memminger Kurier vom 1. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)

13.03.1989 Rücktritt eines Richters wegen Befangenheit

Aufgrund eines Berichtes im Spiegel wurde einer der drei Richter wegen persönlicher Befangenheit ersetzt. Mittlerweile trat der Prozess in seine Endphase. Im Gerichtssaal wurden drei TV-Berichte präsentiert.

Berichterstattung

  • Ausgabe des Spiegel 11/1989 vom 12. März 1989
  • "Die Ersatzrichterin muß einspringen. Im Memminger Abtreibungsprozeß erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen Detlef Ott" - Vericht in der Memminger Zeitung vom 14. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
  • "Memminger Richter ausgeschlossen" - Bericht in der taz vom 15. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)

18.03.1989 Aufruf in Memminger Zeitung

Auf einer Seite der Memminger Zeitung nahmen Hunderte Bürgerinnen und Bürger mit einer Anzeige Stellung zum § 218. Eine "Bürgerinitiative für das ungeborene Kind" hatte zuvor ca. 3.500 Unterschriften gesammelt

Quellen

  • "Es ist für uns unerträglich, daß Tötung von ungeborenen Kindern zur "gesellschaftlichen Normalität" erhoben werden soll" - Anzeige in der Memminger Zeitung vom 18. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)

09.04.1989 Demonstration der Jungen Union

Zur Demonstration der Jungen Union erschienen etwa 2000 Menschen vor der Stadthalle Memmingen. Reden hielten der damalige CSU-Kreisvorsitzende Josef Miller, die Landtagsabgeordnete und Staatssekretärin im bayerischen Arbeits- und Sozialministerium Barbara Stamm sowie der  Landesvorsitzende der Jungen Union, Dr. Gerd Müller.

Berichterstattung

  • "Ja zum Kind - Nein zur Abtreibung. CSU und JU fordern "Lobby für das Kind" - Bericht im Memminger Kurier vom 12. April 1989 (Stadtarchiv Memmingen)

05.05.1989 Urteilsverkündung

Mitte April 1989 hielten Staatsanwälte und Verteidiger ihre Plädoyers. Am 5. Mai 1989 sprach das Landgericht Memmingen unter großer medialer Aufmerksamkeit und unterbrochen wegen einer Bombendrohung den angeklagten Frauenarzt schuldig in 36 vollendeten Fällen nach § 218, in vier Fällen des versuchten illegalen Abbruchs, in 39 Fällen des ohne ärztliche Feststellung vorgenommenen Abbruchs nach § 219, davon in 37 Fällen in Tateinheit mit Abbruch ohne Beratung nach § 218b.

Quellen

  • Justizunterlagen (Staatsarchiv Augsburg)
  • Auszüge aus den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung veröffentlicht in: Memmingen: Abtreibung vor Gericht. Dokumentationen und Einschätzungen eines Stücks bundesdeutscher Rechtsgeschichte, bearb. von Elke Kügler, hg. von Pro Familie. Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung zus. mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, Braunschweig 1989
  • Auszüge des Urteils veröffentlicht in: Ulrich Voltejus (Hg.): Das Urteil von Memmingen. Vom Elend der Indikation, Köln 1990

Berichterstattung:

  • ARD/ZDF
  • "Memminger Urteil stößt auf breite Kritik. Abtreibungsprozeß: Theissen kündigt Revision an" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 6./7. Mai 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
  • "Gewalt gegen Frauen und ihre Ärzte" - Stern-Ausgabe vom 11. Mai 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
  • "Abtreibung. Verurteilt im Namen des Volkes" - Stern Ausgabe vom 23.06.1989 (Stadtarchiv Memmingen)
  • "Abgetrieben" Fernsehfilm 1992

12.05.1989 Aktuelle Stunde im Bundestag

Eine Woche nach der Urteilsverkündung befasste sich der Deutsche Bundestag in einer „Aktuellen Stunde“ mit dem Prozessverlauf und dem Urteil von Memmingen. Zu Wort meldeten sich die Abgeordneten ###.

Quellen

November 1989 Anhörung der Grünen im Bayerischen Landtag

Die Fraktion der Grünen lud im November 1989 Sachverständige in den Bayerischen Landtag ein, um über die Konsequenzen der Ermittlungsverfahren und Urteile zu diskutieren. Unter den Teilnehmern befanden sich Ärzte, Berater und mit Anne Leipert eine Vertreterin der Memminger Frauen.

Quellen

Berichterstattung

  • ""Frauen und Ärzte plagt die Angst". Anhörung der Grünen: Einschüchterung als Folge der Memminger Abtreibungs-Prozesse" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 28. November 1989

03.12.1991 Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof

Am 22. Oktober 1991 fand die Revisionsverhandlung vor Bundesgerichtshof in Karlsruhe statt. Wenige Tage zuvor nahm einer Gruppe der Memminger Frauen e.V. an der Demonstration verschiedener Verbände teil. Der Bundesgerichtshof hob das Memminger Urteil auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Augsburg. Am 4. August 1992 beschloss der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens .. und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Im Mai 1993 bestätigte das Bundesverfassungsgerichts den Übergang vom Indikations- zum Beratungsmodell. Die „ärztliche Erkenntnis“ war nun nicht mehr juristisch überprüfbar.

Quellen

Berichterstattung

  • "Zufriedenheit und Empörung über Karlsruhe. Staatsanwaltschaft Memmingen sieht sich durch Beschluß des Bundesgerichtshofes bestätigt" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 5. Dezember 1991 (Stadtarchiv Memmingen, F Memminger Frauen e.V.)

12.01.1994 Urteil im Berufungsverfahren

Frauenarzt Dr. Horst Theißen wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und ohne Berufsverbot verurteilt. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen Verwertung der Patientenkartei wurde am 22.05.2000 nicht zur Entscheidung angenommen.

Quellen

Berichterstattung

  • "Nach fünf Jahren ein Schlußstrich im "Fall Theissen". Heute wird das Strafmaß gegen den früheren Memminger Frauenarzt wegen Illegaler Abtreibung verkündet - Neue Existenz als Naturheilkundler" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 12. Januar 1994 (Stadtarchiv Memmingen)

Weitere Informationen

Beispiele zur Rolle von Frauen in der Memminger Stadtgeschichte im Zusammenhang mit Schwangerschaften

  • Hebammenordnung 1598
  • Verfahren gegen eine Memmingerin
  • ###

Zum § 218 im Strafgesetzbuch

  • Entwicklung und Stand der Gesetzgebung in den 1970er- und 1980-Jahren
  • Aktuelle Diskussionen um eine Reform des § 218