Unterlagen von Herrschaft und Staat
Grundherrschaft und freiwillige Gerichtsbarkeit
- ab dem 16. Jahrhundert aus den Gerichtsprotokollen entstanden, geführt durch Pfleg- oder Landgerichte eines Landesherrn, durch Hofmarks- oder Herrschaftsgerichte des Adels, der Hochstifte und der Klöster sowie durch Stadt- oder Marktgerichte
- Arten:
- Brief- und Kanzleiprotokolle
- Grundbücher und Urbare (z. B. Unterhospital und Dreikönigskapelle im StadtA MM, D Bd)
- Gültregister
- Original- oder Notariatsurkunden
- Inhalt:
- Eheschließungen
- Hofübergaben
- Austragsangelegenheiten
- Erbteilungen
- Kaufverhandlungen
- Tauschgeschäfte
- Quittungen
- Vormundschaften
- Beglaubigungen
- Nachlassverhandlungen
- ab 1862 Beurkundung durch Notariate (in Bayern), 1900 Einführung des Grundbuch in Deutschland (Vorläufer in Bayern ab 1826: Hypothekenbücher der staatlichen Gerichte) (Unterlagen im Staatsarchiv Augsburg)
Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
- vor 1800:
- nach 1800 (im Staatsarchiv Augsburg):
- Unterlagen der staatlichen (in Bayern bis 1848 auch der standesherrlichen) Gerichte und des Strafvollzugs
Steuerwesen
- vor 1800:
- Steuer- und Anlagenverzeichnisse der Landesherrschaft (StadtA MM, A Bd),
- ab 1800 (im Staatsarchiv Augsburg):
- Grundsteuerkataster (in Bayern ab 1808) mit Angaben über alle Anwesen und deren Eigentümer
öffentlicher Dienst / Wehrdienst
- vor 1800:
- Verzeichnisse von Amts- und Dienstleuten (StadtA MM, A Bd)
- Bestallungs- und Besoldungsbücher
- Bestallungsurkunden
- Reislisten o.ä. der Landesherrschaften
- nach 1800 (im Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. IV Kriegsarchiv):
- Personalakten über öffentliche Bedienstete
- Militärkonskriptionslisten
- (Kriegs-) Stammrollen der Militärdienststellen