Benützung des Stadtarchivs
Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe der "Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Memmingen" (Neufassung in Kraft ab 01.08.2026) Allen prinzipell zur Verfügung - jedoch unter Beachtung gesetzlicher Schutz- und Geheimhaltungsvorschriften.
Schutzfristen u.a.
- Stadtarchiv-Satzung: bis zum Ablauf des 10. Jahres nach Entstehung des Archivgutes
- Bayerisches Archivgesetz: bis 10 Jahre nach dem Tod bzw. 100 Jahre nach der Geburt
- Bundesarchivgesetz: bis 60 Jahre nach Entstehung (Sozial-/Steuerunterlagen)
Für die Vorlage von Archivgut, die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Auskünfte, die Erstellung von Gutachten oder sonstige fachspezifische Äußerungen und Tätigkeiten werden Gebühren erhoben. Wissenschaftliche, heimatkundliche und familiengeschichtliche Forschungen sind hiervon befreit. Die Gebühren für den Zeitaufwand wie auch für die Anfertigung von Reproduktionen sind in einer Gebührensatzung zur Satzung über Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Memmingen (Neufassung in Kraft ab 01.08.2026) festgelegt.