Stadt Memmingen:Benützung

Benützung des Stadtarchivs

Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe der "Satzung für das Stadtarchiv Memmingen" von Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und juristischen Personen auf Antrag benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benützung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benützung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.

Die Beratung und Vorlage von Archivgut im Lesesaal des Stadtarchivs ist im Rahmen von wissenschaftlichen, heimatkundlichen und familiengeschichtlichen Forschungen gebührenfrei.

Antrag auf Archivbenützung