Zeitgeschichtliche Quellen
In den Archiven des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden sind zahlreiche Quellen der Zeitgeschichte erhalten. Aufgrund geltender schutzwürdiger Belange oder urheberrechtliche Bestimmungen sind sie jedoch vielfach noch nicht für Öffentlichkeit oder Forschung zugänglich.
Nachfolgend an dieser Stelle ein sachthematischer Blick auf ein Ereignis der Memminger Stadtgeschichte, das 1988/89 für überregionale Aufmerksamkeit sorgte und im Frühjahr 2026 beim 1. Freiheitsforum Memmingen im Mittelpunkt steht - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Memminger Prozesse 1988/89
Quellen – Zugänge - Dokumentationen
(Ein Projekt des Stadtarchivs Memmingen zum Tag der Archive 2026)
Selten hat ein Gerichtsverfahren in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Emotionen der Menschen so aufgewühlt wie der Prozess vor dem Landgericht Memmingen gegen den Memminger Frauen Dr. Horst Theissen wegen illegaler Schwangerschaftsabbrüche ab September 1988. Vorausgegangen waren Ermittlungen von Finanzamt und Staatsanwaltschaft sowie Strafbefehle und Verfahren gegen zahlreiche Frauen vor dem Amtsgericht Memmingen. Die Prozesse fielen in eine Zeit intensiver gesellschaftlicher und politischer Debatten um die Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und den § 218 im Strafgesetzbuch. Am 5. Mai 1989 wurde das Urteil gesprochen; der Rechtsstreit endete nach einer Revision beim Bundesgerichtshof im Januar 1994 vor dem Landgericht Augsburg.
Mehr als 30 Jahre sind seit den Prozessen vor dem Landgericht Memmingen wegen Vergehen gegen § 218 StGB vergangen. Obwohl einige Justizunterlagen noch nicht den Weg in das zuständige Staatsarchiv gefunden haben und berechtigte schutzwürdige Belange ihre wissenschaftliche Auswertung noch nicht zulassen, lädt das Stadtarchiv Memmingen zu einer Spurensuche in Registraturen und Archiven von Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen und Zivilgesellschaft ein. Wo finden sich einschlägige Quellen, Dokumentationen und Berichte über die Prozesse, über ihre öffentliche Wahrnehmung und über das Handeln der beteiligten Personen und Vereine? Erst wenn diese Unterlagen in ihrer ganzen Vielfalt gesichtet und ausgewertet sind, wird sich ein ausgewogenes und vollständiges Bild der damaligen Ereignisse zeichnen lassen. Dann wird auch ihre Relevanz in den Auseinandersetzungen um die Strafbarkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen erkennbar werden.
Chronologie der Ereignisse
Seit dem Jahr 1986 liefen Ermittlungen gegen den Memminger Frauenarzt Dr. Theissen (seit 1974 in Memmingen praktizierend) wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung. Am 24. Februar 1988 wurde er vor dem Amtsgericht Augsburg zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Quellen
- Unterlagen von Finanzamt, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht (Staatsarchiv Augsburg)
Berichterstattung
- Gisela Friedrichsen: Abtreibung. Der Kreuzzug von Memmingen, Zürich/Wiesbaden 1989, S. 87-95
Ab Oktober 1986 wurde bei der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen 279 Frauen und 78 Männer ermittelt - wegen eventueller Verstöße gegen das bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bundesgesetz zur Pflicht der Schwangeren, einen Nachweis über eine Sozialberatung beizubringen, falls sie die Schwangerschaft nicht austragen wollten. Im Zuge der Ermittlungen wurden im November/Dezember ärztliche Aufzeichnungen und die Patientenkartei beschlagnahmt. "Die Wogen schlagen hoch, die Emotionen kochen. Von Inquisition ist die Rede, von Hexenjagd, vom Pranger, an dem Frauen wegen Abtreibung stehen." - so zu Beginn eines Kommentars im Bayerischen Rundfunks Anfang August 1988. Die Verfahren endeten mit Strafbefehlen. Nur wenige Frauen legten gegen sie Einspruch ein.
Quellen
- Unterlagen der Staatsanwaltschaft Memmingen (Staatsarchiv Augsburg)
- "Schriftliche Zeugenäußerung" (Fragebogen des Vorsitzenden Richters am Landgericht Memmingen), veröffentlicht in: Memmingen: Abtreibung vor Gericht. Dokumentationen und Einschätzungen eines Stücks bundesdeutscher Rechtsgeschichte, bearb. von Elke Kügler, hg. von Pro Familie. Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung zus. mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, Braunschweig 1989 (Darin auch: Auszüge aus den damals einschlägigen Gesetzen und Verordnungen)
- "Die Blaue Saul" - Informationsblatt der DKP Memmingen (Stadtarchiv Memmingen)
- Infostand des Frauenzentrums - Berichterstattung in der Memminger Zeitung am 6. September 1988 (Stadtarchiv Memmingen)
Berichterstattung
- "Abtreibungen vor Gericht" - Berichterstattung in der Memminger Zeitung im August 1988 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Die Urteile von Memmingen" - Mittagskommentar von Hannelore Beekmann am 5. August 1988 (Bayerischer Rundfunk)
- Bericht im Politmagazin Monitor, ca. 1988
- Bericht der ZEIT 07/1989 vom 10. Februar 1989 zum Freispruch einer Frau
Während die Kriminalpolizei gegen Frauen ermittelte, wurde Dr. Theißen im September/Oktober 1987 wegen des Verdachts illegaler Schwangerschaftsabbrüche ohne Vorliegen einer Indikation in 156 Fällen kurzzeitig inhaftiert und gegen Kaution wieder aus der Haft entlassen. Am 8. September 1988 begann der Prozess gegen den Frauenarzt Dr. Theissen vor dem Landgericht Memmingen. Vorsitzender der Großen Strafkammer war Albert Barner. Ihm zur Seite saßen die Richter Axel Heinrich und Detlef Ott sowie zwei Schöffen. Bayerns SPD-Chef Rudi Schöfberger bezeichnete den Prozess als „moderne Inquisition“. Noch vor der Gerichtsverhandlung antwortete das bayerische Justizministeriums „... Mit scheinheiliger, menschliches Leben verachtender Polemik wird von einer Hexenjagd gesprochen, wo tatsächlich in verantwortungsloser Weise schutzloses Leben vernichtet wurde und die Staatsanwaltschaft nur ihre Pflicht tut.“
Quellen
- Unterlagen der Staatsanwaltschaft Memmingen (Staatsarchiv Augsburg)
- Antrag der Fraktion Freie Gruppe (Jutta Kühlmuß) vom 19.09.1988 an Oberbürgermeister und Stadtrat u.a. zur Frage, ob im Stadtkrankenhaus Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen wird (Stadtarchiv Memmingen)
Berichterstattungen
- Beitrag zum Prozessbeginn in der BR-Rundschau vom 8. September 1988 (Bayerischer Rundfunk)
- Memminger Zeitung vom 8./9. September 1988 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Frauenquote umgekehrt" - Bericht im ZDF Länderspiegel vom 17. September 1988 (Prod.-Nr. 06472/00001) (ZDF Unternehmensarchiv)
Im Herbst 1986 hatte sich die deutsche Bischofskonferenz an die katholischen Gläubigen in Deutschland gewandt. Auf der Grundlage dieser und weiterer Verlautbarungen und Stellungnahmen der katholischen und evangelisch-lutherischen Kirchen versammelten sich Katholiken und Protestanten am 9. September 1988 zu einem ökumenischen Gottesdienst in Memmingen.
Quellen
- "Für das Leben". Pastorales Wort der deutschen Bischöfe vom 24. November 1986 (Webseite der Deutschen Bischofskonferenz)
- Unterlagen des Landeskirchenrats, von Dekanaten sowie in Nachlässen zum § 218 StGB (Landeskirchliches Archiv der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern)
- "Schwangerschaftsabbruch und Bewahrung des Lebens". Erklärung der Landessynode, Herbst 1986 in Memmingen (Landeskirchliches Archiv der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern)
- Beratungstätigkeit des Caritasverbandes für schwangere Frauen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen (Bistumsarchiv Augsburg, dort auch Sammlungsbestand der Pressestelle)
- "Katholiken nehmen Stellung zum Fall der illegalen Abtreibung in Memmingen" - Flugblatt von Dekanatsrat, Pfarrverband und Bischöflichem Dekanat Memmingen (Stadtarchiv Memmingen)
- "Das Leben als Gabe Gottes" Eine Stellungnahme des Dekanatsausschusses im Dekanat Memmingen, September 1988, beigelegt im Gemeindebrief Herbst 1988, veröffentlicht in: Die Gemeinde 36. Jg. Oktober 1988 (Stadtarchiv Memmingen)
Das Memminger Frauenzentrum rief zwei Tage nach Prozessbeginn zu einer Demonstration in Memmingen auf. „Den Hexenverfolgern ins Handwerk pfuschen“ lautete ein Motto der Kundgebung am 10. September 1988 mit Reden der Anwältinnen Brigitte Hörster und Heike Gall-Alberth. Die Stadtverwaltung Memmingen genehmtigte die Demonstration, verweigerte aber einem „Mahnmal“ gegen die Abtreibung in der Memminger Innenstadt (mit 156 Holzkreuzen) die Genehmigung, da diese Aktion nicht durch die grundgesetzliche Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das Bistum Augsburg drohte mit einer Klage wegen "öffentlicher Verunglimpfung unseres Hl. Vaters“.
Quellen
- Fotografien von Demonstration und Kundgebung in der Stadthalle (Frauenmediaturm)
- Redemanuskripte von Anne Remy (Frauenzentrum), Brigitte Hoerster (Rechtsanwältin) und Ingeborg Baldenius (Psychlogien) zur Kundgebung (Stadtarchiv Memmingen, F Memminger Frauen e.V.)
Berichterstattung
- ZDF Länderspiegel vom 17. September 1988 (ZDF)
Am 18. September 1988 erschien zum Auftakt des Prozesses gegen den Memminger Frauenarzt eine Titelstory im "Spiegel". In vier Beiträgen widmete sich das Politmagazin dem Memminger Abtreibungsprozess. Ein "Justizopfer" berichtete über eine Abtreibung und ihre Folgen, gefolgt von einem Interview mit der FDP-Politikerin Hildegard Hamm-Brücher.
Quellen
- "Hexenjagd in Bayern. Der Abtreibungsprozess von Memmingen" - Ausgabe des Spiegel 38/1988 (Stadtarchiv Memmingen)
Auf Antrag der Grünen widmete sich der Deutsche Bundestag am 28. September 1988 in einer „Aktuellen Stunde“ dem Prozess in Memmingen. Eine Rede der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Rita Süssmuth stieß auf Kritik beim Deutschen Richterbund, ebenso so manche Wortwahl („Hexenverfolgung“, „Sauerei“ etc.) in der mittlerweile aufgeheizten öffentlichen Diskussion.
Quellen
- Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag zur rechtlichen Situation von Frauen im Zusammenhang mit dem § 218 StGB (mir Reden der Abgeordneten Krieger, Hasselfeldt, Dr. Skarpelis-Sperk, Würfel, Werner, Dr. de With, Lüder, Becker-Inglau, Geis, Dr. Süßmuth, Schmidt, Fischer, Limbach)
Berichterstattung
- Tagesschau vom 28.09.1988
Nicht nur der Fuldaer Bischof Johannes Dyba ließ am 28. Dezember 1988 zum „Fest der unschuldigen Kinder“ alle Glocken in seinem Bistum läuten; auch die anderen deutschen Bischöfe taten es ihm gleich. In seiner Predigt verwies Bischof Dyba auf Memmingen und artikulierte sein Unverständnis zum Protest gegen die Verurteilung von Frauen. Hierbei bemängelte er, dass Strafen für den „Kinder-Holocaust“ nicht höher als für chronische Falschparker ausfielen, und befürwortete Pläne für eine Normenkontrollklage gegen die Finanzierung der Abtreibungen durch die Krankenkassen.
Berichterstattung
- "Mahnläuten der katholischen Kirche" - Bericht in der Memminger Zeitung (Stadtarchiv Memmingen)
- Leserbriefe in der Memminger Zeitung vom 5. Januar 1990 (Stadtarchiv Memmingen)
Der Verlauf des Prozesses fand immer wieder Eingang in die überregionale Presseberichterstattung. Hier einige Bespiele:
Berichterstattung
- Berichte und Dokumentationen der ARD-Sendeanstalten (Deutsches Rundfunkarchiv mit Archivzugang für Wissenschaft und Forschung), u.a. Sendungen von NDR und Report München / BR ((im Gerichtssaal im April 1989 präsentiert)
- "Mit unnachgiebiger Härte" Filmische Dokumentation von Heike Mundzeck (1938-2023), gesendet am 2. Februar 1989 in der ARD um 20:15 Uhr (Archiv der ARD / Deutsches Rundfunkarchiv)
- ".. fast schlimmer als in jedem Negerstaat" Artikel von Gerhard Mauz im Spiegel 6/1989
- "Memmingen zur besten Sendezeit" - Kommentar in der taz am 4. Februar1989
- "Die Kadi-Partei" - Fernseh-Kritik in der ZEIT vom 7. Februar 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- Leserbriefe vom 23.02.1989 und 20.04.1989 im Deutschen Ärzteblatt
- Berichterstattung in überregionalen Medien (Bayerische Staatsbibliothek)
- "Solidarität mit den Memminger Frauen" - Aufruf des Frauenbündnisses Bayern (Stadtarchiv Memmingen)
- Ausgabe des Spiegel 11/1989 vom 12. März 1989 zur Befangenheit des Richters Detlef Ott
- "Die Ersatzrichterin muß einspringen. Im Memminger Abtreibungsprozeß erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen Detlef Ott" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 14. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Memminger Richter ausgeschlossen" - Bericht in der taz vom 15. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Paragraph 218-Diskussion im Licht der TV-Schweinwerfer [sic]. Private Fernsehanstalt produzierte Sendung in der Stadthalle" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 18. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- ZDF Länderspiegel vom 1. April 1989 (ZDF)
Am 25. Februar 1989 demonstrierten laut Veranstaltern (Frauenbündnis Bayern) zwischen 6.000 und 7.000 Personen gegen den § 218 StGB in der Memminger Stadthalle. Der Demonstrationszug verlief von der Stadthalle über Zangmeister- und Herrenstraße wieder zurück über Westertorplatz und Hermansgasse zur Stadthalle.
Berichterstattung
- "3000 Demonstrierende in Memmingen erwartet. Polizei rechnet mit einer "ruhigen, friedlichen Veranstaltung" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 23. Februar 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Zur größten Demonstration in der Heimat kehrten viele Memminger wieder zurück. Heutige Großstädter erkannten Stadthalle kaum wieder" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 25. Februar 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- TV-Berichterstattung in BR-Rundschau und Tagesschau vom 25. Februar 1989
- "Demo gegen Hexenjagd: Memmingen keine Proinzposse! Über 5.000 gingen für die Memminger Frauen auf die Straße" - Bericht im Memminger Kurier vom 1. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- Fotografien von Demonstration und Kundgebung (Frauenmediaturm)
Auf einer Seite der Memminger Zeitung nahmen am 18. März 1989 Hunderte Bürgerinnen und Bürger mit einer ganzseitigen Anzeige Stellung zum § 218. Eine "Bürgerinitiative für das ungeborene Kind" hatte zuvor ca. 3.500 Unterschriften gesammelt
Quellen
- "Es ist für uns unerträglich, daß Tötung von ungeborenen Kindern zur "gesellschaftlichen Normalität" erhoben werden soll" - Anzeige in der Memminger Zeitung vom 18. März 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
Zur Demonstration der Jungen Union erschienen am 9. April 1989 etwa 2000 Menschen vor der Stadthalle Memmingen. Reden hielten der damalige CSU-Kreisvorsitzende Josef Miller, die Landtagsabgeordnete und Staatssekretärin im bayerischen Arbeits- und Sozialministerium Barbara Stamm sowie der Landesvorsitzende der Jungen Union, Dr. Gerd Müller.
Berichterstattung
- "Ja zum Kind - Nein zur Abtreibung. CSU und JU fordern "Lobby für das Kind" - Bericht im Memminger Kurier vom 12. April 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
Am 5. Mai 1989 sprach das Landgericht Memmingen unter großer medialer Aufmerksamkeit den angeklagten Frauenarzt schuldig in 36 vollendeten Fällen nach § 218, in vier Fällen des versuchten illegalen Abbruchs, in 39 Fällen des ohne ärztliche Feststellung vorgenommenen Abbruchs nach § 219, davon in 37 Fällen in Tateinheit mit Abbruch ohne Beratung nach § 218b. Ein Kommentar zum Urteil endete mit folgenden Sätzen "Wer sich nach "Memmingen" für den Schutz des werdenden Lebens einsetzen will, wird es eher schwerer haben als vorher. Gefragt sind Aufklärung, Argumentations- und Lernbereitschaft; es muss weiter gedacht, miteinander geredet und notfalls gestritten werden. Es geht um Menschlichkeit, um Menschenwürde und mitmenschliche Verantwortung im engsten Nahbereich."
Quellen
- Justizunterlagen (Staatsarchiv Augsburg)
- Auszüge aus den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung veröffentlicht in: Memmingen: Abtreibung vor Gericht. Dokumentationen und Einschätzungen eines Stücks bundesdeutscher Rechtsgeschichte, bearb. von Elke Kügler, hg. von Pro Familie. Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung zus. mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, Braunschweig 1989
- Auszüge des Urteils veröffentlicht in: Ulrich Voltejus (Hg.): Das Urteil von Memmingen. Vom Elend der Indikation, Köln 1990
Berichterstattung:
- "Im Brennpunkt" - Aktuelle Berichterstattung in der ARD zur Urteilsverkündung am 5. Mai 1989 (zuvor auch Kurzberichte in ZDF heute und Tageschau)
- "Der Prozeß von Memmingen" ZDF spezial vom 5. Mai 1989 (ZDF)
- Bericht zum Memminger Prozess im Magazin ML Mona Lisa vom 7. Mai 1989 (ZDF)
- "Das Urteil von Memmingen - und was weiter?" - Abendkommentar von Ernst Emrich am 5. Mai 1989 (Bayerischer Rundfunk)
- "Memminger Urteil stößt auf breite Kritik. Abtreibungsprozeß: Theissen kündigt Revision an" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 6./7. Mai 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Gewalt gegen Frauen und ihre Ärzte" - Ausgabe des Magazins "Stern" vom 11. Mai 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Jetzt reicht´s. In Memmingen sind sie zu weit gegangen" - Artikel von Alice Schwarzer im Magazin Emma 6/1989 (Emma-Lesesaal)
- "Abtreibung. Verurteilt im Namen des Volkes" - Ausgabe des Magazins "Stern" vom 23. Juni 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Mutter aus Passion. Der Abtreibungsprozess" - Dokumentarfilm von Ingrid Molnar und Anne Geils, 1990
Eine Woche nach der Urteilsverkündung befasste sich der Deutsche Bundestag am 12. Mai 1989 in einer „Aktuellen Stunde“ mit dem Prozessverlauf und dem Urteil von Memmingen. Zu Wort meldeten sich die Abgeordneten Oesterle-Schwerin, Geis, Schmidt, Würfel, Dr. Skarpelis-Sperk, Limbach, Kleinert, Dr. Lehr, Singer, Dr. Hüsch, Wüppelsahl, Dempwolf, Conrad und Werner sowie des Bundesjustizministers Engelhard.
Quellen
- Aktuelle Stunde des Bundestages zur Haltung der Bundesregierung zum § 218 StGB nach dem Memminger Urteil
Im Rahmen der Bayerischen Theatertage 1989 in Memmingen bearbeitete das Stadttheater Ingolstadt in einer Lesung das Thema Schwangerschaftsabbruch mit unmittelbaren Bezügen zu den Memminger Prozessen. Auch in den kommenden Jahren folgten weitere Bearbeitungen für Schauspiel und Fernsehen.
Quellen
- "Und bist du nicht willig ..." Von der Hexenverfolgung bis zu den Abtreibungsprozessen" (Lesung), in: Pogrammheft des Landestheaters Schwaben zu den 7. Bayerischen Theatertagen in Memmingen vom 2. 18. Juni 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
- "Abgetrieben" - Fernsehfilm von Norbert Kückelmann 1992 (ZDF)
- "Der Uteruskomplex - ein Schauspiel" - Dokumentarischer Krimi von Marie-Sophie Rautenberg 2023 (Theater unterm Dach Berlin)
Berichterstattung
- "Der Prozeß und das Pogramm der Bayerischen Theatertage. Wie reagieren 17 Bühnen auf die Memminger Realität" und "Muttergefühl - Männerbekenntnis. Stadttheater Ingolstadt zeichnet zum § 218 breites Gesellschaftsbild auf" - Berichte in der Memminger Zeitung vom 10. Juni 1989 (Stadtarchiv Memmingen)
Am 22. Oktober 1991 fand die Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe statt. Wenige Tage zuvor nahm einer Gruppe der Memminger Frauen e.V. an einer Demonstration verschiedener Verbände teil. Der Bundesgerichtshof hob das Memminger Urteil auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Augsburg. Am 4. August 1992 beschloss der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens .. und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Im Mai 1993 bestätigte das Bundesverfassungsgerichts den Übergang vom Indikations- zum Beratungsmodell. Die „ärztliche Erkenntnis“ war nun nicht mehr juristisch überprüfbar.
Quellen
- "Wut allein genügt nicht" - Flugblatt der 218-Ini Karlsruhe (Stadtarchiv Memmingen F Memminger Frauen e.V.)
- Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
Berichterstattung
- Bericht zum Abtreibungsprozess im ZDF Länderjournal vom 3. Dezember 1991 (ZDF Unternehmensarchiv)
- "Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Memmigen-Urteil über Schwangerschaftsabbrüch" Bericht im Deutschlandsender Kultur (Deutsches Rundfunkarchiv)
- "Zufriedenheit und Empörung über Karlsruhe. Staatsanwaltschaft Memmingen sieht sich durch Beschluß des Bundesgerichtshofes bestätigt" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 5. Dezember 1991 (Stadtarchiv Memmingen, F Memminger Frauen e.V.)
- "Memmingen - ein Skandal ohne Ende" - Gerichtsreport "Recht brisant" im ZDF am 9. Dezember 1991 (ZDF Unternehmensarchiv)
Vor dem Landgericht Augsburg wurde Frauenarzt Dr. Horst Theißen am 12. Januar 1994 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und ohne Berufsverbot verurteilt. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen Verwertung der Patientenkartei wurde am 22. Mai 2000 nicht zur Entscheidung angenommen.
Quellen
- Justizunterlagen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg 1994 (zukünftig im Staatsarchiv Augsburg)
- Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 22. Mai 2000
Berichterstattung
- "Nach fünf Jahren ein Schlußstrich im "Fall Theissen". Heute wird das Strafmaß gegen den früheren Memminger Frauenarzt wegen Illegaler Abtreibung verkündet - Neue Existenz als Naturheilkundler" - Bericht in der Memminger Zeitung vom 12. Januar 1994 (Stadtarchiv Memmingen)
- ZDF heute / heute journal vom 11. Januar 1994 zum Memminger Abtreibungsprozess (ZDF)